Betreffend Tarif 590 und dem Abrechnungstool wurde eine Lösung für Sehbehinderte gefunden.
Therapeuten, welche eine Sehschärfe von 0.3 oder weniger haben werden von der Standardrechnungsstellung entbunden, solange ein sehbehindert gerechtes Formular zur Verfügung steht.
Damit Du von dieser Ausnahmeregelung profitieren könntest, müsstest Du dem Versichererteam ein Arztzeugnis zukommen lassen.
Die Details und das Vorgehen erhältst Du im Infoblatt.