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Ethik

 

Der vorliegende Berufskodex (BK) ist ein integrierter Bestandteil in den Statuten von MassageBlind.

Der Schweizer Verband der sehbehinderten und blinden Medizinischen Masseure fasst die wichtigsten ethischen Werte und Normen zusammen, die für Therapeuten mit eidg. FA wichtig sind.

1.   Respekt vor dem Klienten als Individuum

  • Die obersten Ziele der therapeutischen Tätigkeit sind die Gesundheit und das Wohlergehen der Klienten.
  • Als Therapeut respektiere und berücksichtige ich den sozialen, ethnischen und religiösen Hintergrund meiner Klienten vorurteilslos.
  • Ich achte die Rechte und die Würde meiner Klienten, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung.
  • Als Therapeut habe ich gegenüber Kindern, Jugendlichen und anderen nicht mündigen Personen eine besondere Sorgfaltspflicht.

2.   Professionalität in der Beziehung zum Patienten

  • Als Therapeut kläre ich meine Klienten über Möglichkeiten und Grenzen meiner Behandlungsmethoden sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen auf. Gemeinsam mit den Klienten lege ich das Behandlungsziel und einen Behandlungsplan fest.
  • Ich beantworte die Fragen meiner Klienten und dränge sie nicht zu einer Behandlung.
  • Ich informiere die Klienten vor Behandlungsbeginn über die Kosten der Behandlung auf und spreche mit ihnen über Versicherungsleistungen, Kostengutsprachen und Zahlungsmodalitäten.
  • Als Therapeut bin ich mir der Abhängigkeit meiner Klienten und der Gefahr des Missbrauchs meiner beruflichen Stellung bewusst. Ich unterlasse jede Form von Beziehungen, die sich aus dem speziellen therapeutischen Abhängigkeitsverhältnis ergeben können. Bei zu grosser persönlicher Nähe, die das Urteilsvermögen und die Objektivität beeinflussen könnte, gebe ich die Behandlung an einen Kollegen ab.
  • Ich therapiere grundsätzlich nach den Kriterien „Wirksamkeit-Zweckmässigkeit-Wirtschaftlichkeit“. Ich beende die Behandlung, wenn die Behandlungsziele erreicht bzw. die Möglichkeiten meiner Behandlung ausgeschöpft sind, auch wenn noch eine Kostengutsprache für weitere Behandlungen vorliegt.
  • Als Therapeut mache ich keine Heilversprechen.
  • Sexuelle Absichten, Annäherungen oder Übergriffe sind nicht tolerabel.

3.   Interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • Ich respektiere die Schulmedizin sowie andere erfahrungsmedizinische Methoden und ich bin bereit, bei Bedarf mit anderen Fachpersonen zusammen zu arbeiten oder die Klienten an diese weiterzuleiten.
  • Ich berücksichtige ärztliche Diagnosen und beziehe sie in die Behandlung ein.

4.   Kritische Reflexion der beruflichen Kompetenz

  • Als Therapeut wende ich keine Behandlungsmethoden an, für die ich nicht ausgebildet bin oder die ich nicht nachweislich beherrsche.
  • Ich kenne die Grenzen meiner fachlichen Qualifikation und Kompetenz. Falls sich die Beschwerden nicht bessern oder der Verdacht auf eine schwerwiegende Krankheit entsteht, empfehle ich meinen Klienten, schulmedizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Als Therapeut übe ich die therapeutische Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen aus. Ich wahre und fördere das eigene Wissen und Können durch regelmässige Fort- und Weiterbildungen.
  • Ich suggeriere den Klienten in keinerlei Weise, dass ich über einen höheren Ausbildungs- oder Anerkennungsgrad als den tatsächlich erreichten verfüge.

5.  Schweigepflicht, Datenschutz, Auskunftspflicht und Klientendokumentation

  • Als Therapeut wahre ich die Schweigepflicht über sämtliche Belange meiner Klienten.
  • Ich sorge dafür, dass sämtliche Daten meiner Klienten vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sind.
  • Ich führe eine der Behandlung angemessene, vollständige Klientendokumentation und gewähre den Klienten auf Wunsch Einsicht in diese Unterlagen. Dieses Einsichtsrecht besteht auch nach Abschluss der Behandlung.
  • Dritten gebe ich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten Einsicht in die Klientendokumentation. Falls ich durch gesetzliche Bestimmungen zu einer Auskunft verpflichtet bin, informiere ich den Klienten vorgängig darüber.
  • Sofern aufgrund besonderer Umstände die vorgängige Einwilligung des Klienten nicht eingeholt werden kann und kein Wunsch zur Geheimhaltung erkennbar ist, darf ich annehmen, dass eine Einwilligung gegenüber den nächsten Angehörigen besteht.

6.   Rechnungsstellung

  • Für die durchgeführten Behandlungen stelle ich eine detaillierte und transparente Rechnung. Aus der Rechnung ist neben dem Datum und der Dauer auch die Art der Behandlung (genaue Bezeichnung der Methode/Behandlung) ersichtlich.
  • Ich stelle grundsätzlich nur Therapien in Rechnung, die der Behandlung von Beschwerden oder Erkrankungen dienen. Tätigkeiten in den Bereichen Prävention und Wellness weise ich als solche aus und stelle für diese eine separate Rechnung aus. Auch deklariere ich klar, ob es sich um Krankheit oder Unfall handelt.
  • Ich stelle grundsätzlich nur von mir persönlich durchgeführte Behandlungen in Rechnung.
  • Wenn ich nahe stehende Angehörige wie zum Beispiel Eltern, Kinder oder Geschwister behandle, weise ich diese ausdrücklich darauf hin, dass sie vor der Behandlung beim Versicherer eine Kostengutsprache einholen müssen.

7.   Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

  • Ich verfüge jederzeit über alle für meine therapeutische Tätigkeit notwendigen Bewilligungen und Zulassungen.
  • Ich beachte das auf meine Tätigkeit anwendbare Recht. Allfällige Unsicherheiten kläre ich unverzüglich mit den dafür zuständigen Behörden oder dem Verband.

8.   Inkrafttreten

  • Dieser Berufskodex tritt am 01/01/2016  in Kraft.
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